In der Schweiz gibt es verschiedene Gruppierungen, die mit umstrittenen Methoden der Psychotherapie zum Ziel haben, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle Neigung zu verändern.
In der Schweiz sind weiterhin Gruppierungen tätig, die vorgeben, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen verändern zu können. Solche als Konversionstherapien bekannt gewordenen Massnahmen seien nicht nur unwirksam, sondern auch höchst schädlich, heisst es in einer Medienmitteilung von Pink Cross, der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und Transgender Network Switzerland (TGNS) vom Montag.
«Wir sind nicht als ‹Homo-Heiler› einzuordnen»
In Österreich und Deutschland wurden in den letzten Jahren Massnahmen verboten, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von LGBT-Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. In der Schweiz hat der Gesetzgeber bisher kein solches Verbot erlassen. Aufgrund der verschärften Gesetzeslage in Deutschland hat sich unter anderem die Gruppierung «Bruderschaft des Weges» in die Schweiz abgesetzt.
Sie hat hierzulande im Mai 2020 einen Verein gegründet. Gegen die Vorwürfe, Konversionstherapien durchzuführen, wehrt sich die Gruppierung. Markus Hoffmann von der «Bruderschaft des Weges» betonte damals, man biete überhaupt keine Beratung und Therapie an. «Wir müssen niemanden missionieren und sind nicht als ‹Homo-Heiler› einzuordnen.»
Zwei parlamentarische Initiativen eingereicht
SP-Nationalrätin Sarah Wyss und SP-Nationalrat Angelo Barrile, Vorstandsmitglied von Pink Cross, haben nun jeweils eine parlamentarische Initiative für ein Verbot von Konversionshandlungen eingereicht. Wyss sagt: «Bei Betroffenen führen solche Konversionsmassnahmen zu grossem Leiden, psychischen Schäden bis hin zur Suizidalität. Wir dürfen das in der Schweiz nicht zulassen. Deshalb fordern wir ein strafrechtliches Verbot und ein Arbeitsverbot für Anbieter und Anbieterinnen solcher unnützen und schädlichen ‹Therapien›». Barrile ergänzt: «Speziell Minderjährige und junge Erwachsene sind davon betroffen. Sie werden meist von ihrer Familie und ihrem Umfeld zu solchen Konversionsmassnahmen gedrängt. Zu ihrem Schutz ist ein explizites Verbot dringend notwendig, da es abschreckend-präventiv wirkt und weiteren Schaden verhindert.»
Die parlamentarischen Initiativen fordern, dass das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen verboten werden. Hilfreiche und sinnvolle Unterstützungsangebote, genauso wie Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und Verhalten, sollen jedoch nicht vom Verbot betroffen sein, wie Alecs Recher, Leitung Rechtsberatung von TGNS, erläutert: «Professionelle und ergebnisoffene Begleitungen von Personen, die mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität hadern, bleiben weiterhin möglich. Auch medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung sind für viele trans Personen sehr wichtig und sollen selbstverständlich nicht verboten werden.»
(job)
Quelle: 20min